Verein

Gründung

Der Betreuungsverein Bernau e.V. wurde in einer Versammlung zum Zwecke der Gründung des Vereins „Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Bernau e.V.“ am 24.03.1992 in der AWO-Sozialstation in Bernau bei Berlin gegründet.

Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung am 03.12.1997 wurde eine Satzungsänderung hinsichtlich der Bezeichnung „Betreuungsverein Bernau e.V.“ als korporatives Mitglied des AWO Kreisverbandes Bernau e.V. beschlossen.

Zweck des Betreuungsvereins Bernau e.V.

Der Zweck des Betreuungsvereins Bernau e.V. ist satzungsgemäß

  • Führung von Betreuungen für Volljährige i.S.d. §§ 1900, 1901, 1908 f BGB
  • Beschäftigung, Befähigung, Aktivierung und fachliche Anleitung von Vereinsbetreuern
  • Werbung, Gewinnung, Beratung, Unterstützung, Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und (Vorsorge-)Bevollmächtigten
  • Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Bevollmächtigten i.S.d. § 1908 f BGB
  • Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Der Betreuungsverein Bernau e.V. führt gesetzliche Betreuungen für volljährige Menschen, welche aufgrund einer psychischen Erkrankung oder ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.

Aufgabe der Betreuungsvereins Bernau e.V. neben dem Führen von Betreuungen ist aber auch die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben. Dazu gehört u.a. die planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen, die Einführung in deren Aufgaben, die Organisation von Fortbildungen und die professionelle Beratung. Darüber hinaus werden neben Informationsveranstaltungen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch regelmäßig Erfahrungsaustausche zwischen haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern angeboten.

Der Betreuungsverein Bernau e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung.

Der Betreuungsverein Bernau e.V. arbeitet eng mit verschiedenen Institutionen zusammen, wie zum Beispiel mit

  • den Betreuungsgerichten
  • der örtlichen Betreuungsbehörde,
  • den Pflegeheimen und Krankenhäusern,
  • Ämtern, Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen.

Gemäß § 1908 f Abs. 1 Nr.2 BGB gehört zu den Aufgaben eines Betreuungsvereins, dass er sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer bemühen sollte. Dies umfasst eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und Werbung um das Ehrenamt.

Zu den Zielgruppen der Querschnittsarbeit zählen grundsätzlich

  • ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und betreuende Angehörige,
  • durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Personen,
  • Personen, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchten,
  • Personen, die sich mit dem Thema Betreuung auseinandersetzen, um Vorsorge für die Zukunft zu treffen bzw. Personen, die für sich selbst die Einrichtung einer Betreuung wünschen oder eine Vollmacht erteilen wollen,
  • sonstige Personen und Institutionen, die mit Betreuten einerseits und Betreuerinnen und Betreuern andererseits zu tun haben.

Im Rahmen der Querschnittsarbeit werden für die geworbenen und gewonnenen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, aber auch für betreuende Angehörige, Einführungsveranstaltungen, Fortbildungsseminare und Einzelgespräche bzw. professionelle Einzelfallberatungen durchgeführt. Diese Veranstaltungen sollen als Grundlage für eine bestehende und / oder zukünftige Betreuertätigkeit dienen. Darüber hinaus bietet der Betreuungsverein Bernau e.V. regelmäßige Erfahrungsaustausche zwischen seinen Mitarbeitern und den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern an.

Nicht zuletzt bietet der Betreuungsverein Bernau e.V. planmäßige Beratungen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an. Er stellt Informationsmaterial zur Verfügung und führt allgemeine Informationsveranstaltungen an; gemäß § 1908 f Ab. 1 Nr. 4 BGB darf er im Einzelfall auch eine rechtliche Beratung durchführen.

Zudem arbeitet der Betreuungsverein Bernau e.V. in verschiedenen Fachgremien und Arbeitsgemeinschaften im Land Brandenburg mit, wie zum Beispiel in der Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine.